Führerschein mit 17

Die Unfallstatistik zeigt deutlich, dass junge Menschen zwischen 18-25 Jahren viel häufiger an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind als andere Altersgruppen. Denn um sicher fahren zu können benötigen Autofahrer und Autofahrerinnen neben einer sorgfältigen Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Um die neu erworbenen Fertigkeiten weiter auszubauen und dabei sicher fahren zu können, hilft BF17 Euch dabei Fahrerfahrung mit Begleitung zu sammeln.
Übung macht den Meister :), vorallem, wenn Du früh damit anfängst. Damit Du ein Jahr in Begleitung Fahrerfahrung sammeln kannst, darfst Du dich mit 16 1/2 Jahren in unserer Fahrschule anmelden.

Nach erfolgreicher Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führer-
schein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen
vermerkt sind.

Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder
dem Reisepass beim Fahren immer dabei sein.

Ausserdem: 
Mit der Prüfungsbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM & L
auch ohne Begleitung gefahren werden.

Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung.

Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung vorgelegt werden.

 

Wer sich für das begleitende Fahren mit 17 entscheidet, hat auch bei einigen Versicherungen später einen Vorteil. Wer erstmals ein Pkw auf sich versichern lassen möchte, steigt mit einer niedrigeren Schadensfreiheitsklasse ein und kann somit Geld sparen.

Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer:

  • über 30 Jahre alt ist
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt
  • höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat